Was ist der Pastoralrat?
Der Pastoralrat ist sozusagen der Pfarrgemeinderat einer Pfarreiengemeinschaft und setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Pfarrgemeinderäte zusammen.
Welche Aufgaben hat der Pastoralrat?
Der Pastoralrat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben, als Organ des Laienpostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarreiengemeinschaft einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.
Die Aufgaben des Pastoralrats gestehen unter anderem darin, das Bewusstsein für die Mitarbeit in der Pfarreiengemeinschaft sowie die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern, pastorale Schwerpunkte festzulegen, Anregungen für die Gestaltung der Gottesdienste einzubringen, die Anliegen aller Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten und für die Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen.
Mitglieder des Pastoralrates:
Karg Willi, Einsiedler Wendelin, Piller Karl-Heinz – Kirchenpfleger
Berchtold Bettina, Fessler Heidi, Kübler Melanie – Pfarrgemeinderat Wildpoldsried
Kofler Michaela, Merz Sonja, Seitz Daniela – Pfarrgemeinderat Hochgreut
Berchtold Angela, Wiedemann Georg – Pfarrgemeinderat Betzigau
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an pastoralrat@pg-betzigau.de
Quelle: Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese